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Handys bald sofort absetzbar

Asiate mit Handy im Flughafen
Handy am Flughafen

Wertgrenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll ab 2018 von 410 auf 800 euro steigen

Die Bundesregierung will die Grenze, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden können, von 410 auf 800 Euro erhöhen. Vor allem kleinere Unternehmen und Selbständige würden von der Regelung profitieren, die ab 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Sie können dann Geräte wie Smartphones oder Tablets sofort vollständig als Ausgaben absetzen. Bislang können diese nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wenn sie mehr als 410 Euro gekostet haben. Die Grenze wurde in den 1960er Jahren festgelegt.

Noch ist die neue Grenze jedoch nicht endgültig verabschiedet. Für die Jahre 2016 und 2017 gelten ohnehin noch die alten GWG-Regeln mit drei Grenzen:

  • 150 Euro: Anschaffungskosten bis zu dieser Summe sind sofort im laufenden Jahr abzuschreiben.
  • 410 Euro: Bei Wirtschaftsgütern, die zwischen 150 und 410 Euro gekostet haben, kommt sowohl ein Sofortabzug als auch Abschreoibung über mehrere Jahre in Betracht.
  • 1.000 Euro: Mehrere Geringewertigen Wirtschaftsgüter, die einzeln mehr als 150 Euro gekostet haben, aber zusammen nicht mehr als 1.000 Euro, können auch als “Sammelpostenabschreibung” über fünf Jahre abgeschrieben werden.

(sf/hwr)



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