Für Geschäftsreisende, die mit dem Auto in EU-Staaten, sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, der Schweiz und in der Türkei unterwegs sind, ist kein Internationaler Führerschein erforderlich. Das ist aber für Osteuropa nicht der Fall.
So empfiehlt der ADAC die Mitnahme des Internationalen Führerscheins unbedingt für die Staaten Albanien, Belarus, Moldawien, Russland und Ukraine.
Bei Reisen außerhalb Europas sollte man den Internationalen Führerschein grundsätzlich dabei haben, um eventuelle Verständigungsprobleme mit dem Autovermieter und der Polizei zu vermeiden. In Argentinien, Brasilien, Chile, Namibia, Südafrika oder Singapur ist die Mitnahme Pflicht.
Auch bei Reisen in die USA empfiehlt der ADAC die Mitnahme eines internationalen Führerscheins dringend, auch wenn Autovermieter oft auf die Vorlage verzichten. Allerdings gibt es keine internationalen und bilateralen Abkommen zur Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA. Außerdem ist die Rechtslage in vielen US-Bundesstaaten nicht eindeutig.
Für Australien und Neuseeland reicht der deutsche Führerschein in Kombination mit einer beglaubigten Übersetzung. Eine japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins benötigen alle, die in Japan Auto fahren möchten. Der ADAC hilft bei der Übersetzung.
Etwas bürokratischer ist der Aufwand für Thailand. Dort wird neben dem deutschen Dokument auch der Internationale Führerschein gefordert. Seit Mai 2021 besteht das Königreich jedoch, dass der ausgestellte Internationale Führerschein dem Muster nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht. Ein Umstand, den man bei der Antragstellung unbedingt mitteilen sollte.
Der Internationale Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts erhältlich, gilt meistens drei Jahre und kostet rund 16 Euro. Der alte graue und rosafarbene neue Führerschein wird bei Antragstellung des Internationalen Führerscheins automatisch gegen neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umgetauscht.
(sf)
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