Drohnen drohen
Bedrohung für die Sicherheit? Die Deutsche Flugsicherung will den Flug von Drohnen stärker kontrollieren. Foto: Thinkstock
Im deutschen Luftraum fliegen immer mehr Drohnen. Warum die „unbemannten Luftfahrtsysteme“ zur Gefahr werden können und wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) dagegen angehen möchte
Sie drehen Videos, bekämpfen Schädlinge und sollen demnächst sogar Pakete austragen: Auch in Deutschland sind immer mehr Drohnen im Luftraum unterwegs. Egal wie groß sie sind und zu welchem Zweck sie fliegen – alle „unbemannten Luftfahrtsysteme“ müssen sich an die Flugsicherung halten. Den Betreibern der Drohnen sind die Regeln der Flugsicherung allerdings oftmals nicht geläufig, was wiederum zu einer Gefahr für den Flugverkehr werden kann und strafbar ist.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Drohnen innerhalb eines Abstandes von 1,5 Kilometern zum Flughafenzaun verboten. Um eine Gefährdung des Flugverkehrs durch Drohnen zu verhindern, werden ab dem 1. Juni 2015 an 16 deutschen Flughäfen (Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Münster-Osnabrück, Dresden, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München) zusätzliche Kontrollzonen ausgewiesen. Drohnen, die in die neu ausgewiesene Kontrollzone fliegen, benötigen eine Freigabe der Flugsicherung. Für Drohnen bis fünf Kilogramm Gewicht und einer Flughöhe von bis zu 30 Metern sowie maximal 25 Kilogramm und bis zu 50 Meter Flughöhe wird die Freigabe pauschal erteilt.
Grundsätzlich müssen Betreiber von Drohnen folgende Grundregeln beachten:
- Flugbetrieb nur in direkter Sichtweite des Steuernden (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite),
- Luftraum ist während des Fluges vom Steuernden oder einer zweiten Person zu beobachten,
- bemanntem Flugverkehr immer ausweichen,
- kein Überflug über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern.
- Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, muss das unverzüglich der Flugsicherung gemeldet werden.
Quelle: Deutsche Flugsicherung, www.dfs.de
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