Ausgleichs-Anspruch nicht kürzbar
Verspätung: Gericht stärkt Fluggast-Rechte
Kommt ein Fluggast mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit endlich ans Ziel, muss die Airline ihm dennoch den vollen Verspätungs-Ausgleich zahlen.
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben die Passagiere Anspruch auf die volle Ausgleichszahlung. Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim in einem Urteil festgestellt.
Eine Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlung nicht einfach kürzen, wenn sie den Flug nach einem technischen Defekt mit deutlicher Verspätung doch noch durchführt, haben die Richter geurteilt (Az.: 3 C 739/II [36].
Als um drei Stunden verspätet gilt ein Flug, wenn sich die geplante Ankunftszeit um diese Frist verschoben hat.
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